AGBs

1. Leistungsgegenstand
1.1 Jacqueline Roemmele Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Einheiten
2.1 a) Die Dauer einer Einheit beträgt 60 Minuten. Längere Trainingseinheiten müssen vorab angekündigt und abgestimmt werden. Kürzere Trainingseinheiten müssen vorab angekündigt und abgestimmt werden.
2.1 b) Bei unabgestimmter Überschreitung der gebuchten 60 Minuten wird bei Anbruch jeder weiteren 30 Minuten ein Ausgleich fällig. Dieser entspricht je 30 Minuten, 50% der Kosten, der regulär gebuchten Einheit.
2.2 a) Die Dauer einer separat gebuchten Entspannungsmassage beträgt inklusive Vor-und Nachbereitungszeit 60 Minuten. Bei unabgestimmter Überschreitung der gebuchten 60 Minuten wird bei Anbruch jeder weiteren 30 Minuten ein Ausgleich fällig. Dieser entspricht je 30 Minuten, 50% der Kosten, der regulär gebuchten Einheit.
2.2 b) Zu jedem Fitness-Paket kann eine Entspannungsmasse gebucht werden. Dies ist bei Terminvereinbarung bereits anzumelden. Ausgenommen von dem davor genannten in Punkt 2.2 b) ist das Premium-Paket. Hier kann sich der Klient innerhalb der gebuchten 60 Minuten kurzfristig für eine Entspannungsmassage entscheiden.
2.3 a) Art, Umfang und Ort jeder Einheit werden mit dem Klienten abgesprochen.
2.3.b) Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch innerhalb der ersten Einheit mit dem Klienten abgestimmt.
2.4 Der Beginn des Trainings ist nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up anhand eines Fragebogens durch Jacqueline Roemmele Personal Training möglich.
2.5 Der Leistungsempfänger handelt eigenverantwortlich und ist somit verpflichtet, vor Antritt des Trainings bei Jacqueline Roemmele, sich ggfls. bei einem Arzt, zu informieren, ob der aktuelle Gesundheitszustand die Bereuung und das durchführen der gebuchten Leistungen zulässt. Jacqueline Roemmele PERSONAL TRAINING haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Risiken.
2.5 Kann Jacqueline Roemmele PERSONAL TRAINING durch höhere Gewalt keine Leistungen erbringen, so hat der Klient kein Anspruch auf Schadenersatz.

3. Sonstige Leistungen
3.1 a) Jacqueline Roemmele Personal Training ermöglicht ihren Klienten eine Auswahl von drei verschiedenen Tarifen: Basis, Pro, Premium. Heilbronn, 28.09.2017 b)Weiter ermöglicht sie Ihren Klienten, nach Vorankündigung von min. 14 Tagen, den Tarif zum 1. des Folgemonats zu wechseln.
3.2 Jacqueline Roemmele Personal Training steht ihren Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 19.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Mobiltelefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Jacqueline Roemmele Personal Training.

4. Haftung
4.1 Jacqueline Roemmele Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.3 Jacqueline Roemmele Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Jacqueline Roemmele Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Jacqueline Roemmele Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
4.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Jacqueline Roemmele Personal Training um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der Klient erhält von Jacqueline Roemmele Personal Training monatlich eine schriftliche Rechnung über die geleisteten Trainingseinheiten, die ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen auszugleichen ist.
5.3 Jacqueline Roemmele Personal Training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens drei Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5.4 Bei Erhöhung der Mehrwertsteuer wird der Beitrag entsprechend und umgehend angepasst.
5.5 Anschrift- oder Kontoänderungen sind Jacqueline Roemmele PERSONAL TRAINING umgehend mitzuteilen.
5.6 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

6 Sonstige Kosten
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten, Parkgebühren etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart. Heilbronn, 28.09.2017
6.4 Kauft Jacqueline Roemmele Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Jacqueline Roemmele Personal Training.

7. Verhinderung und Ausfall
7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, jedoch spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
7.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls indoor statt, oder wird nach Absprache auf den schnellstmöglichen Termin verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Jacqueline Roemmele Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Jacqueline Roemmele Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Be- triebsgeheimnisse sowie Betreuungsinhalte von Jacqueline Roemmele Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 Jacqueline Roemmele Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Mobiltelefon, oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts Anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Heilbronn vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Heilbronn, 28.09.2017
12.4 Jacqueline Roemmele Personal Training kann jederzeit Änderungen an den AGB vornehmen und stellt zu diesem Zweck eine aktualisierte Version davon auf ihre Internetseite.